Breitbandausbau 1. Förderverfahren

Breitbandausbau

abschließende Projektbeschreibung

Markterkundung zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen (Plan)

Erklärung zum Kooperationsvertrag

Pressemitteilung über die Vergabe

Bekanntmachung bzgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens

Unterlagen zum Download:

DL1 Auswahlverfahren

DL2 Karte Auswahlverfahren mit Erschließungsgebieten

DL3 Musterdokument Wirtschaftlichkeitslücke

 

Fördersteckbrief zum Breitbandausbau

Kumulierte Informationen zum Erschließungsgebiet mit allgemeiner Projektbeschreibung


Erneutes Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz bittet daher, bis spätestens 30. Januar 2015   zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen (...weiterlesen)

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Abbruch des laufenden Förderverfahrens und Neustart nach den neuen Förderbedingungen.


Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz möchte die Möglichkeiten des neuen Förderprogramms nutzen und strebt einen erweiterten Breitbandausbau an.
In das neue Förderverfahren sollen zusätzliche Gebiet aufgenommen werden.
Aus diesem Grund wird das laufende Förderverfahren beendet und ein neues Verfahren unter den vereinfachten Förderrahmenbedingungen gestartet.

Burgkirchen a.d.Alz, am 19.11.2014
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Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits-netzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten. (...weiterlesen)


Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss. Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in einer Karte (siehe unten: Weitere Informationen) als Kumulationsgebiete definiert.

Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus erhofft sich die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz mit dem Ausbau, auch außerhalb des Erschließungsgebietes verbesserte Bandbreiten für Anschlüsse erhalten zu können, je nach dem welche Ausbautechnologien zum Einsatz kommen.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in dem definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst (spätestens bis zum 02.06.2014) an die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz zurück.

Der Fragebogen wird allen Unternehmen in den Erschließungsgebieten direkt zugesandt und kann über unten stehenden Link heruntergeladen werden. Weiterhin können Sie nachfolgend das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) einsehen.

Für Fragen steht Ihnen Herr Olbort gern zur Verfügung:
 Tel.: 08679 / 309-111
 Fax: 08679 / 309-129
 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

 



 Weitere Informationen:
 
Den Fragebogen für die Bedarfsabfrage finden Sie hier.
Das Erschließungsgebiet und die Ist-Versorgung können Sie hier einsehen.
Hinweise zu Erläuterungen und Begründungen finden Sie hier.
Anhaltspunkte zur Schätzung des Breitbandbedarfs finden Sie hier.
 
 
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