- Details
- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 26. April 2024 06:35
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 139229
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz bietet Ihnen die Möglichkeit, Behördengänge bequem von zu Hause aus vorzubereiten - oder sich ganz zu sparen.
Die nachstehenden Formulare können Sie in aller Ruhe am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann per Post zuschicken bzw. mit den erforderlichen Unterlagen beim entsprechenden Sachgebiet abgeben.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe Ansprechpartner) selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an:
Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz
Max-Planck-Platz 5
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Fax: 08679/ 309-129
Hinweis für Rechtsverfahren
Beachten Sie bitte, dass die hier genannten E-Mail-Adressen nicht geeignet sind, der Gemeinde rechtswirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen und Fristen dadurch nicht gewahrt werden können.
Bauwesen
Unterlagen für einen Bauantrag und weitere Formulare zum Thema Bauen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Altötting |
Einwohnerwesen, Fundamt
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises/Feststellungsverfahren bzw. |
Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland und Änderung der Hauptwohnung |
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Kinderreisedokumenten |
Meldeauskunft |
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen |
Weitere Formulare auf dem Bürgerserviceportal: |
Der neue Personalausweis
Die neue AusweisApp ab 1. November 2014 (Hier herunterladen)
Informationen über alle deutschen Pass- und Ausweisdokumente können im
Internetangebot des Bundesinnenministeriums (www.epass.de bzw.
www.personalausweisportal.de) abgerufen werden. Für weitere Fragen steht Ihnen
selbstverständlich auch das Einwohnermeldeamt (Tel. 08679 / 309-0) zur Verfügung.
Antrag auf Ausstellung von Ausweisdokumenten (Zustimmungserklärung)
Fischereiwesen
Gemeindekasse
Gewerbeamt
Halsbachtal-Hütte
Informationen zur Halsbachtalhütte
Hundesteuer
Kanal
Müllabfuhr
Rente
Informationen auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung |
Schwerbehindertenausweis (SGB IX)
Sozialwesen
Standesamt
Beantragung einer Urkunde per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das Bürgerserviceportal (ganz einfach ONLINE) |
Straßenverkehr
Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche |
Veranstaltungen
Antrag auf Mietzuschuss für eine gemeinnützige Veranstaltung im Bürgerzentrum
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
WassergebührenabrechnungWasserzählerstand melden (Abrechnung 2016) Erklärung über Eigentümerwechsel (Grundstück) Antrag für einen Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung |
Wohngeld
- Details
- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. März 2023 07:08
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 43687
NOTRUF: Tel. 112
Apotheken:
Bären-Apotheke
Martin-Ofner-Str. 10 84508 Burgkirchen a.d.Alz Tel. 08679 81275 |
|
Borromäus-Apotheke
Wolfgang Lettl Max-Planck-Platz 12 84508 Burgkirchen a.d.Alz Tel. 08679 9660-0
Web: www.borromaeus.de
|
Öffnungszeiten:
Mo.- Fr. 08:00 - 18:00 Uhr Sa. 08:30 - 12:30 Uhr |
|
|
Allgemeinärzte:
Dipl.med. Abt Juri Facharzt für Allgemeinmedizin Wendelsteinstraße 29 84508 Burgkirchen a.d.Alz Tel. 08679 5805 |
Sprechstunden: Mo.-Fr. 08:00·- 12:00 Uhr Mo., Do., Fr. 16:00 - 18:00 Uhr Di. 17:00 - 19:00 Uhr |
Dr. med Haider Josef Allgmemeinarzt Eschenstraße 2a - Hirten 84508 Burgkirchen a.d.Alz Tel. 08679 3515 |
Sprechstunden: Mo. - Fr. 08:00 - 11:00 Uhr Mo., Mi., Fr. 16:00 - 18:00 Uhr |
Dr. med. Rapp Andreas
Allgemeinarzt - Sportmedizin Dr. med. Stadler Reinhard Allgemeinarzt - Internist
Thalhauser Str. 25
84508 Burgkirchen a.d.Alz Tel.: 08679 3555 Email : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Sprechstunden:
Mo. - Do. 8:30 - 11:30 Uhr Mo., Di., Do. 16:00 - 18:00 Uhr Fr. 8:30 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Dr. med. Rauch Stefan |
Sprechstunden: |
Dr. med. Gilda Steinacher |
Sprechstunden: |
Augenärzte:
Dr. med. Papadopoulos Kosmas |
Sprechstunden: |
Frauenärzte:
Dr. med. Mißberger Erika Dr. med. Bettstetter Kirstin Frauenarzt Praxis Kienbergring 1 84508 Burgkirchen a.d. Alz Tel.: 08679 81193 |
Sprechstunden:
Mo. 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Di. 7:45 - 12:30 Uhr und
13:30 - 17:30 Uhr
Mi. 7:45 - 12:30 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 Uhr und
14:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:45 - 12:30 Uhr und
13:30 - 16:30 Uhr |
Dr. med. Schmid Walter Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe; Belegarzt an der Kreisklinik Burghausen Martin-Ofner-Str. 10 84508 Burgkirchen a.d.Alz Tel.: 08679 6063 |
Sprechstunden:
Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Mo. 14:00 - 17:00 Uhr Di. + Do. 14:00 - 19:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Internisten:
Dr. med. Schauer Martin
|
Sprechstunden:
Mo. - Fr. 8:30 - 11:30 Uhr Di. 17:00 - 19:00 Uhr Do., Fr. 16:00 - 18:00 Uhr |
Kinderärzte:
Dr. med. Mittermeier Angela Kinderärztin Martin-Ofner-Str. 10 84508 Burgkirchen a.d.Alz Tel.: 08679 81015 |
Sprechstunden:
Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Mo. + Do. 15:00 - 17:00 Uhr |
Tierärzte:
Dr. med. vet. Mittermeier Thomas |
Sprechstunden: |
Zahnärzte:
Dr.IM (Temeschburg) Minea Jan N. |
Sprechstunden: |
Gemeinschaftspraxis Dr. Rausch mit Kollegen |
Sprechstunden: |
Dr. Wezel Andreas |
Sprechstunden: |
Kreiskliniken Altötting - Burghausen:
http://www.krankenhaus-altoetting.de
Kassen-Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Telefon 01805 - 19 12 12
- Details
- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 16. Januar 2024 14:29
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 27813
Nacht- und Notdienste
Feuerwehr | 112 |
Polizei | 110 |
Polizei Altötting | +49 8671 96440 |
Polizei Burghausen | +49 8677 96910 |
Störungsnr. Strom | +49 941 28003366 |
Störungsnr. Gas | +49 8638 95280 |
Wasserwerk |
+49 8679 309 321 |
Kläranlage |
+49 8679 6495 +49 172 93 788 44 |
Bauhof |
+49 8679 309 302 +49 151 16795994 |
Ärztlicher Bereitschaftdienst | 116 117 |
Apothekennotdienst
Ärzte und Apotheken im Ort
- Details
- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 22. Juni 2023 12:15
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 43648
Gemeindeschlüssel: | 09 171 113 |
Postleitzahl:
|
84508
|
Postfach: | 12 51, 84505 Burgkirchen a.d.Alz |
Landkreis:
|
Altötting
|
Regierungsbezirk:
|
Oberbayern
|
Fläche (01.01.2011)
|
ca. 4.620 ha
|
Höhe über NN:
|
365 - 530 m (Salzach - Schralling)
|
Geografische Lage: Koordinaten
|
WGS84: 48° 10′ 9″ N, 12° 43′ 48″ E
48.169167°, 12.73°
UTM: 33U 331227 5337594
|
Einwohner:
|
10.953 (Stand 31. Dezember 2022 - Bayerisches Landesamt für Statistik)
|
Durchschnittsalter (01.01.2011):
|
42,335 Jahre
|
größere Gemeindeteile:
|
Burgkirchen, Gendorf, Holzen,
Hirten, Dorfen, Pirach, u.a.
|
Der Ort liegt in einer reizvollen, kontrastreichen Landschaft zwischen dem Nordhang des Alztales und den Terrassen des Südufers. Grünzonen reichen bis weit in die Wohngebiete und lockern das Gesamtbild angenehm auf.
Sie erreichen uns:
-
mit dem Auto über die A 94 / B 12 München – Passau
(mehr zu diesem Thema: Verein "Ja zur A 94" e.V.") -
per Bahn über die Strecke Mühldorf - Burghausen
-
die nächsten Flughäfen: München (MUC) ca. 90 km / Salzburg (SZG) ca. 60 km
Demographie-Spiegel für Burgkirchen bis 2029
Statistik kommunal 2018 für Burgkirchen
Zugehörigkeit der Gemeinde:
- Oberlandesgericht: 09 München (31.12.2006)
- Landgericht: 0929 Traunstein (31.12.2006)
- Amtsgericht: 092901 Altötting (31.12.2006)
- Wahlkreis - Bundestagswahl 2013: 213 Altötting
- Stimmkreis - Landtagswahl 2013: 109 Altötting
- Arbeitsagentur: 859 Traunstein (01.10.2012)
- Geschäftsstelle der Arbeitsagentur: 85907 Altötting (01.10.2012)
- Finanzamt: 9106 Burghausen (31.12.2006)
- Reisegebiet: T34 Inn-Salzach (30.06.2010)
- Region: 18 Südostoberbayern (31.12.2004)
- Details
- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 29. April 2020 07:19
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 15832
Hochwasserschutz
Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet den Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG).
Auf der zugehörigen Web-Seite können Sie Informationen über den Pegelstand der Alz bei Burgkirchen erhalten.
Pegelstand der Alz bei Burgkirchen a.d.Alz - Bayerisches Landesamt für Umwelt
Informationen des Landratsamts Altötting vom 11. November 2008
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Prüfpflichten der Anlagenbetreiber
Das Landratsamt Altötting informiert:
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat das Bemessungshochwasser HQ100 an der Alz im Landkreis Altötting berechnet, das HQ100-Überschwemmungsgebiet gilt derzeit als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet nach § 31b Abs. 5 WHG i.V.m. Art 61g BayWG (Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Nr. 02/2007 sowie Nr. 04/2008).
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Anlganeverordnung vom 30.09.2008 (GVBl. S. 830/2008) zum 01.11.2008 gelten die allgemeinen Anforderungen der Anlagenverordnung (VAwS) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Art. 37 Abs. 4 BayWG, § 9 Abs. 4 VAwS, sowie die Pflicht zur Überprüfung von Anlagen nach § 19 Abs. 1 Satz 2, 3 VAwS auch in Gebieten, die gemäß Art. 61g BayWG vorläufig gesichert sind.
Dies bedeutet, dass - über die generelle (d.h. unabhängig von der Lage in einem Überschwemmungsgebiet bestehende) Prüfpflicht für alle unterirdischen Leitungen und Behälter, sowie für oberirdische Anlagen über 10.000 Liter hinaus - nunmehr im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet auch die Betreiber aller im Gebäude oder im Freien aufgestellter Tankanlagen mit Behältern von mehr als 1.000 bis 10.000 Litern Heizöl diese Anlagen vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung von einem Sachverständigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüfen zu lassen haben. Anlagen dieses Zuschnitts, die bereits in Betrieb genommen wurden, sind einmalig von einem Sachverständigen innerhalb von zwei Jahren (somit bis spätestens 31.10.2010) überprüfen zu lassen.
Bei dieser Prüfung wird auch die Eignung der Anlagen für den Überschwemmungsfall beurteilt. Die Prüfaufträge an die Sachverständigenorganisationen sind dabei von den Anlagenbetreibern selbst zu erteilen.
Die Sachverständigen haben dem Landrarsamt und den Anlagenbetreibern über jede durchgeführte Prüfung unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, einen Prüfbericht vorzulegen.
Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung ist die Tatsache, dass bei Überschwemmungen häufig ungesicherte Heizöltanks aufschwammen und ausliefen. Erhebliche Schäden für die Umwelt und die überfluteten Gebäude waren die Folge.
Die Anforderungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sind in § 9 Abs. 4 VAwS geregelt. Die wichtigste und effektivste Vorkehrung zum Schutz des Wassers besteht darin, Anlagen mit solchen Stoffen so aufzustellen, dass sie vom Hochwasser nicht erreicht werden können, § 9 Abs. 4 Nr. 1 VAwS. Dies ist dann gewährleistet, wenn sie oberhalb des höchsten Hochwasserstandes aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, müssen Anlagen und Anlagenteile so gesichert werden, dass sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen oder ihre Lage verändern können, § 9 Abs. 4 Nr. 2 VAwS. Ferner muss sichergestellt sein, dass bei Hochwasser kein Wasser in Entlüftungs-, Befüll- oder sonstige Öffnungen eindringen kann und eine mechanische Beschädigung, z.B. durch Treibgut oder Eisstau ausgeschlossen ist, § 9 Abs. 4 Nr. 3 VAwS. Damit soll ein Auslaufen der Behälter und somit eine Gefährdung oder Schädigung des Wassers verhindert werden.
Der Lageplan des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes liegt im Landratsamt Altötting und bei der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz (Bauamt) auf.